Aktuelle Einspeisevergütung zum 01. April 2012

Einigung im Vermittlungsausschuss

Am 27. Juni 2012 konnte im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eine Einigung über die zukünftige Ausgestaltung der Förderung von Photovoltaik-Anlagen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erzielt werden. Am 11. Mai 2012 hatte der Bundesrat die zuvor vom Deutschen Bundestag beschlossene Novellierung des EEG vorläufig gestoppt und den Vermittlungsausschuss angerufen.


Folgende Vergütungssätze gelten seit dem 01. April 2012 für Dachanlagen:



Anlagengröße

April

Mai

Juni

Juli

August

Sep.

Oktober

< 10 kWp

19,50

19,31
19,11
18,92
18,73
18,54
18,36

10 kWp > Anlage < 40 kWp

18,50

18,32
18,13
17,95
17,77
17,59
17,42

40 kWp > Anlage < 1.000 kWp

16,50

16,34
16,17
16,01
15,85
15,69
15,53

< 10.000 kWp

13,50

13,37
13,23
13,10
12,97
12,84
12,71



- Die Einmalabsenkung der Vergütungssätze zum 1. April 2012 bleibt bestehen.


- Die monatliche Absenkung von 1% bleibt bestehen.


- Neu: hinzugekommen ist die Leistungsklasse von 10 - 40 kW mit einer Vergütung von 18,5 Ct/kWh.


- Neu: Anlagen bis 10 kW, die ab 1. April 2012 in Betrieb genommen worden sind, werden vom
  Marktintegrationsmodell ausgenommen, d.h. sie werden zu 100% und somit ohne Abschläge vergütet.

- Neu: bei Anlagen ab 10 kW bis 1.000 kW, die ab 1. April 2012 in Betrieb genommen worden sind,
  wird das Marktintegrationsmodell erst ab 1. Januar 2014 angewendet, d.h. bis 31. Dezember 2013
  werden 100% des Tarifs vergütet und erst ab 1. Januar 2014 wird auf die bereits vorher benannten
  90% begrenzt.


- Die Übergangsbestimmungen für Dachanlagen, für die vor dem 24. Februar 2012 ein
  Netzanschlussbegehren gestellt wurde, bleiben unverändert.